Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Leistungen der Dipl. Ernährungsberaterin HF werden durch die Krankenkasse übernommen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie bei folgenden Krankheiten:
- Stoffwechselkrankheiten wie erhöhte Blutfettwerte, Diabetes, Gicht etc.
- Übergewicht (BMI > 30) und Folgeerkrankungen durch Übergewicht
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Krankheiten des Verdauungssystems
- Nierenkrankheiten
- Fehl- und Mangelernährungszustände
- Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktion auf Nahrungsbestandteile
Selbstzahler
Wenn die Indikation für eine Ernährungsberatung nicht den oben erwähnten Anforderungen der Krankenkassen entspricht, müssen die Kosten vom Patienten übernommen werden.

