Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Leistungen der Dipl. Ernährungsberaterin FH/HF werden durch die Krankenkasse übernommen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie bei folgenden Krankheiten:
- Stoffwechselkrankheiten wie erhöhte Blutfettwerte, Diabetes, Gicht etc.
- Übergewicht (BMI > 30) und Folgeerkrankungen durch Übergewicht
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Krankheiten des Verdauungssystems
- Nierenkrankheiten
- Fehl- und Mangelernährungszustände
- Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktion auf Nahrungsbestandteile
Selbstzahler
Wenn die Indikation für eine Ernährungsberatung nicht den oben erwähnten Anforderungen der Krankenkassen entspricht, werden wir die Rechnung an Sie persönlich schicken.

