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Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Leistungen der Dipl. Ernährungsberaterin FH/HF werden durch die Krankenkasse übernommen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie bei folgenden Krankheiten:

Selbstzahler

Wenn die Indikation für eine Ernährungsberatung nicht den oben erwähnten Anforderungen der Krankenkassen entspricht, werden wir die Rechnung an Sie persönlich schicken.